Vertrauen Sie 4 U Assekuranzmakler und genießen Sie einzigartigen Schutz für Ihren Taxibtrieb.
Als Taxiunternehmer haben Sie es oft nicht leicht. Viel Verkehr, hektische Arbeitszeiten, genervte Kunden und zu allem übel auch noch die aggresiven Verkehrsteilnehmer. Obendrein vielleicht sogar den unliebsamen Konkurrenten. Das alles macht es für Sie oft nicht einfach. Obwohl alles geregelt scheint, können Sie heute nicht sicher sein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen., Anders als bei der Betriebshaftpflicht, welche versucht passiv Schaden abzuwenden, haben Sie mit der Rechtsschutzversicherung die Möglichkeit aktiv Hilfe bei einem Rechttschreit zu erhalten und das Kostenrisiko so zu minimieren. Damit Sie auch in Zukunft zu Ihrem Recht gelangen.
Mit einer Rechtsschutzversicherung erhalten sie Kostenschutz im Rechtsschutzfall. Sollten Sie ein Verfahren verlieren, übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten für den Anwalt, des gegnerischen Anwaltes, Gutachterkosten, Gerichtskosten und vieles mehr. Sie sehen, die Liste wird lang. Und die Kosten könnten für Sie zu einem finanziellen Risiko werden. Schließen Sie deshalb schnell eine Rechtsschutzversicherung für Ihr Taxiunternehmen ab.
Bevor Sie sich auf die Suche nach passenden Tarifen machen, prüfen Sie zunächst, ob Sie durch eine Mitgliedschaft in Gewerkschaft, Berufsverband, einem Mieterverein oder einem Automobilklub bereits versichert sind oder einen vergünstigten Tarif bekommen.
Wenn Sie bei einer dieser Einrichtungen schon versichert sind, dann wahrscheinlich nur für das Rechtsgebiet, in dem diese Einrichtung tätig ist. Als Mitglied eines Mietervereins haben Sie also nur Rechtsschutz in Mietsachen, wenn der Versicherungsschutz im Mitgliedsbeitrag inbegriffen ist. In allen anderen Rechtsgebieten müssen Sie sich separat versichern.
Für Mitglieder des ADAC kann insbesondere der Mehrfahrzeug-Rechtsschutz interessant sein, der zu den preiswerten Tarifen zählt. Beachten Sie aber, dass nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG Ihnen der Vertrag bereits nach einem Rechtsschutzfall gekündigt werden kann. Bei den meisten anderen Versicherern trifft das erst nach zwei oder drei Fällen innerhalb von zwölf Monaten zu.
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