Teilkaskoversicherung

Das sind die Vorteile

Verursacht ein anderer Fahrer einen Unfall, haftet er mit seiner Kfz-Haftpflichtversicherung für die entstandenen Schäden an Ihrem Auto. Genauso wie in der Teilkaskoversicherung sind in der Vollkasko-Police dagegen Schäden versichert, die nicht durch einen anderen Fahrer verursacht wurden: Brand und Explosion (zum Beispiel Kabelbrand), Diebstahl (einschließlich Demontage von Autoteilen sowie unbefugter Gebrauch), Raub und Unterschlagung, Unwetterschäden (Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung), Zusammenstoß mit Haarwild (hauptsächlich Rehe und Wildschweine, aber nicht Kühe, Vögel, Hunde oder Katzen), Marderschäden (meist nur kleine Kabelschäden), Glasbruch (etwa durch Steinschlag), Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung. Zusätzlich kommt die Vollkasko auch für Schäden am eigenen Auto durch selbst verschuldete Unfälle oder durch Vandalismus auf. Außerdem reguliert sie Schäden an Ihrem Auto, falls der Unfallgegner Fahrerflucht begeht. Ausgeschlossen hingegen sind: Unterschlagung (Fahrzeug wurde vom Versicherungsnehmer zum Gebrauch oder zum Verkauf überlassen); Schäden, die auf ein Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind, das durch wetterbedingte Naturgewalten veranlasst war; Reifenschäden (es sei denn, sie sind eine Folge eines der versicherten Ereignisse).